Zur Aufnahme von Luftbildern, als Transportmittel, zur Vermessung von Flächen, im Rahmen von Bauarbeiten oder als Freizeitspaß: Die Möglichkeiten der Drohnennutzung sind vielfältig. Die Zahl der Drohnensichtungen nimmt zu – auch in der Nähe von Verkehrsflughäfen.
Das Gebiet rund um Verkehrsflughäfen ist in verschiedene Zonen eingeteilt. Flüge in Zone 1, das heißt im Radius von 1 km rund um den Flughafen sowie 5 km im An- und Abflug der Start- und Landbahnen, sind grundsätzlich verboten. In diesem Bereich wird immer eine individuelle Freigabe durch die DFS benötigt.
In den Zonen 2 bis 4, die sich weiter vom Flughafen entfernt befinden, sind Drohnenflüge grundsätzlich bis in eine bestimmte Höhe erlaubt. Dabei gilt: Je größer die Entfernung vom Flughafenmittelpunkt ist, desto höher dürfen die Drohnen steigen. Soll eine Drohne höher als in der Flugzone erlaubt fliegen, benötigt sie eine individuelle Freigabe durch die DFS.
Zur Planung des Drohneneinsatzes stellt die DFS die kostenlose App Droniq TraX zur Verfügung. Dort kann man nachschauen, in welcher Zone man sich befindet und welche Vorgaben dort gelten.
Wird eine Flugverkehrskontrollfreigabe benötigt, kann der Antrag hier bei der DFS gestellt werden. Die Bearbeitungszeit dauert bis zu 14 Tage.
Droniq Trax für AndroidDroniq Trax für iOS
Da die Regeln zur Drohnennutzung sehr komplex sind und von verschiedenen Faktoren abhängen, hat das Bundesverkehrsministerium die wichtigsten Informationen auf der „Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt“ zusammengestellt. Auch hier kann man auf einer Karte nachsehen, in welcher Zone sich das geplante Fluggebiet befindet.
Auf der Webseite der DFS findet man ebenfalls weiterführende Informationen für einen sicheren Drohnenflug.