Schallschutzmaßnahmen für die Nachbarschaft

Seit 1991 betreibt der Airport sein Programm zum passiven Schallschutz. Anwohnerinnen und Anwohner, die im Nachtschutzgebiet wohnen, haben Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen in ihren Schlafräumen. Diese Maßnahmen, unter anderem der Einbau von Schallschutzfenstern und Raumlüftern, ist je nach Lärmbelastung gestaffelt.

77 Millionen Euro für Schallschutzmaßnahmen

Bisher hat der Flughafen dafür mehr als 77 Millionen Euro bereitgestellt. Profitiert haben rund 56.000 Anwohner mit insgesamt 40.000 Schlafzimmern.

Nachtschutzzonen gesetzlich geregelt

Der Flughafen orientiert sich an den Schallschutzvorgaben des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (2007) und der 2. Lärmschutzverordnung (2009). Die Festlegung der gesetzlichen Nachtschutzzonen erfolgte 2011.

Obwohl die Ansprüche aus dem Fluglärmgesetz am 15.12.2021 endeten und sich das Fluglärmgesetz in Überarbeitung befindet, werden Antragstellungen für Objekte in den ausgewiesenen Fluglärmgebieten gemäß den gesetzlichen Vorgaben bis zum 15.12.2025 weiterhin seitens der Flughafengesellschaft auf freiwilliger Basis ermöglicht.

Ob die Möglichkeit einer Antragstellung gegeben ist, kann man hausnummerngenau hier nachschauen.

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Zusätzlich freiwillige Leistungen

Vorher gab es ein freiwilliges Lärmschutzprogramm für ein Gebiet rund um den Flughafen, das größer ist als die gesetzlich festgelegten Nachtschutzzonen. Auf freiwilliger Basis unterstützt der Flughafen auch die Anwohnerinnen und Anwohner, die in diesem Gebiet wohnen, weiterhin mit Schallschutzmaßnahmen.

Zu den Maßnahmen zählen u.a. folgende kostenlose Leistungen:

  • Prüfung, ob und in welchem Umfang Schallschutzmaßnahmen durchzuführen sind
  • Leistungsbeschreibung für die baulichen Schallschutzmaßnahmen
  • Begleitung der Durchführung der Baumaßnahmen
  • Unterstützung bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche gegen das bauausführende Unternehmen.
  • Erstattung der notwendigen Aufwendungen zeitnah nach Eingang der Rechnungen. Der Antragsteller muss im Regelfall finanziell nicht in Vorleistung treten.

In der Sprechstunde im „Bürgerservice Lärmschutz“ können Exponate und Materialien besichtigt sowie Fragen persönlich beantwortet werden.

Wichtig: Sobald eine Vereinbarung mit dem Flughafen abgeschlossen und Schallschutzmaßnahmen durchgeführt wurden, besteht kein weiterer Anspruch auf die Erstattung von Aufwendungen.