Antrag für Zukunftssicherung

Der Flughafen Köln/Bonn hat eine herausragende Bedeutung für die Menschen und die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen – als Mobilitäts-Hub, globaler Logistik-Standort und eine der größten Arbeitsstätten der Region. Essenzielle Voraussetzung für diese Schlüsselfunktionen ist der 24-Stunden-Betrieb für Passagier- und Frachtverkehr, für den der Flughafen über eine unbefristete Betriebsgenehmigung verfügt. Der nächtliche Flugverkehr ist dabei durch eine Reihe behördlicher Auflagen beschränkt. Diese sind derzeit bis 2030 gültig.

Um seiner Rolle als internationaler Verkehrsknotenpunkt auch in Zukunft gerecht zu werden, strebt der Flughafen den dauerhaften Fortbestand der geltenden Lärmschutzauflagen an. Dafür hat er beim NRW-Verkehrsministerium einen Antrag gestellt. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für den Flughafen, die am Standort tätigen Unternehmen und die 14.500 Beschäftigen herzustellen sowie fortlaufende Lärmminderungsmaßnahmen für die Anwohner dauerhaft festzuschreiben. Zur Fortführung der bestehenden Regelung wurde jetzt ein Antrag beim zuständigen Ministerium gestellt und das Verwaltungsverfahren angestoßen.

Wichtige Fragen und Antworten zum Antrag finden Sie hier.

Der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Fluglärm hat für den Flughafen Köln/Bonn hohe Priorität und ist fest in der Strategie des Unternehmens verankert. Zu diesem Zweck setzt der Flughafen seit Jahrzehnten eine Vielzahl von Maßnahmen um. Grundlage hierfür ist ein umfassendes Lärmminderungskonzept mit aktiven und passiven Maßnahmen, das kontinuierlich weiterentwickelt wird. 

Dazu zählen Schallschutzprogramme, lärmmindernde An- und Abflugverfahren, die enge Zusammenarbeit mit Airlines, dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) sowie der konstruktive und vertrauensvolle Dialog mit Gesellschaftern und den Anwohnervertretungen in der Fluglärmkommission und ihren Arbeitskreisen. Ergänzend dazu werden durch die Steuerung der Entgelte finanzielle Anreize gesetzt, um den Einsatz moderner, leiserer Flugzeuge zielgerichtet zu fördern. Alle Informationen dazu gibt es hier.

Im Rahmen der Lärmschutzaktivitäten des Flughafens gilt der Grundsatz, dass umsetzbare Lärmminderungsmaßnahmen zeitnah realisiert werden. Diesen eingeschlagenen Weg wird der Flughafen auch künftig fortsetzen, um die Lärmbelastung für die Menschen in der Region weiter zu reduzieren.

Der Flughafen Köln/Bonn verfügt über eine unbefristete Genehmigung für einen 24-Stunden-Betrieb. Diese schließt grundsätzlich Passagier- und Frachtverkehr ein. Mit der Betriebsgenehmigung ist zugleich eine Betriebspflicht verbunden.

Der nächtliche Flugverkehr ist allerdings durch eine Reihe behördlicher Auflagen beschränkt. Diese gelten derzeit bis 2030 und umfassen unter anderem Einschränkungen bestimmter Flugbetriebsrichtungen in der Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr, regelmäßige Lärmüberprüfungen sowie die Verpflichtung zur dauerhaften Begrenzung des Nachtfluglärms („Lärmdeckel“). 

Die Betriebsregelung enthält zudem eine sogenannte Öffnungsklausel, die es der Aufsichtsbehörde ermöglicht, bei geänderter Rechtslage oder beim Überschreiten des „Lärmdeckels“ zusätzliche aktive oder passive Lärmschutzmaßnahmen zu veranlassen.

Die Lärmschutzauflagen gehen auf einen Bescheid des Landesverkehrsministeriums Nordrhein-Westfalen vom 26. August 1997 zurück, der zunächst bis zum 31. Oktober 2015 befristet war. Im Jahr 2008 wurden die Auflagen auf Antrag des Flughafens bis zum 31. Oktober 2030 verlängert. Der Flughafen strebt an, die bestehenden Lärmschutzauflagen unverändert weiter festzuschreiben. Dies gilt auch für alle weiteren bestehenden Beschränkungen des Nachtflugbetriebs.

Kern der Lärmschutzauflagen ist die Lärmüberprüfung nach Ziffer 11 der Betriebsregelung von 1997. Eine Verminderung des Nachtfluglärms liegt vor, wenn sich die Fläche des Gebiets verkleinert, in dem nachts sechs Fluglärmereignisse mit einem Maximalpegel von mindestens 75 dB(A) auftreten (Nachtschutzgebiet).

Die Einhaltung dieser Vorgabe wird alle fünf Jahre durch ein unabhängiges Gutachten überprüft und seit der ersten Prüfung im Jahr 2000 durchgängig erfüllt. Die nächste Überprüfung erfolgt für das Jahr 2025, für das ebenfalls von einer Einhaltung der Vorgaben ausgegangen wird.

In der Nachtzeit dürfen nicht alle Start- und Landebahnen sowie An- und Abflugrichtungen genutzt werden; bestimmte Richtungen und Sektoren sind für Starts und Landungen grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Einsatz besonders lauter Flugzeuge ist nachts untersagt. Für Strahlflugzeuge, die nicht auf der Bonusliste des Landesverkehrsministeriums stehen oder nicht über die erforderliche ICAO-Lärmzulassung verfügen, gilt ein Nachtflugverbot.

Die Wirksamkeit der getroffenen Lärmschutzmaßnahmen zeigt sich in verschiedenen Bereichen, insbesondere in einem deutlichen Rückgang nächtlicher Lärmereignisse sowie in technischen und betrieblichen Verbesserungen.

Deutlicher Rückgang lauter Einzelschallereignisse in der Nacht

In stärker belasteten Bereichen wie Köln-Rath, Lohmar oder Siegburg sind bei nächtlichen Lärmwerten von über 80 dB(A) gegenüber dem Jahr 2000 vielfach Rückgänge zwischen 50 und 75 Prozent zu verzeichnen.

Fortlaufende Modernisierung der Flugzeugflotten

Besonders laute ältere Flugzeugtypen wie Boeing 727, Boeing 747-100/200, Lockheed Electra oder DC-8 werden in Köln/Bonn seit Langem nicht mehr eingesetzt. Der technologische Fortschritt und die kontinuierliche Flottenmodernisierung der Airlines haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen und werden durch die Entgeltregelungen des Flughafens gezielt gefördert. So kommt die dreistrahlige MD-11 nicht mehr regulär zum Einsatz, auch die Boeing 747-400 wird zunehmend seltener betrieben. Stattdessen werden moderne und leisere Flugzeuge wie die Boeing 747-8F sowie im Passagierverkehr Airbus A320/321neo und Boeing 737 MAX eingesetzt (über 16.000 Flugbewegungen im Jahr 2024).

Lärmmindernde An- und Abflugverfahren sowie hohe Routenpräzision

Durch die enge Zusammenarbeit mit Fluggesellschaften, der Deutschen Flugsicherung sowie Forschungseinrichtungen wurden lärmarme An- und Abflugverfahren entwickelt und im täglichen Flugbetrieb etabliert. Wettbewerbe wie der CDA-Award (Continuous Descent Approach) und der „Fly Quiet Award“ fördern deren Anwendung. Dies hat das Bewusstsein für Lärmminderung bei den Airlines gestärkt und zu einer spürbaren Entlastung der Anwohner entlang der An- und Abflugrouten geführt.

Reduzierung des Bodenlärms durch moderne Technik und E-Mobilität

Der verstärkte Einsatz moderner Flugzeuge führt insbesondere beim Rollen und Starten zu einer deutlichen Verringerung des Bodenlärms im Nahbereich des Flughafens. Zusätzlich trägt die zunehmende Elektrifizierung von Fahrzeugen und Geräten auf dem Vorfeld zur weiteren Lärmminderung sowie zur Verbesserung der Luftqualität bei.

 

Neue Entgeltordnung verteuert Flüge in der Nachtzeit erneut

Die Entgeltordnung des Flughafens setzt gezielte Anreize für den Einsatz lärmarmer Flugzeuge und für eine Verlagerung von Flugbewegungen in die Tagesstunden. Mit der neuen Entgeltordnung, die seit 2026 gilt, werden Nachtflüge durch höhere Entgelte sowie erhöhte Lärmzuschläge für lautere Flugzeuge deutlich verteuert.

Flugzeuge werden hierzu elf Lärmklassen zugeordnet. Maßgeblich ist der durchschnittlich beim Start gemessene Maximalpegel an der Lärmmessstelle in Lohmar. Jede Lärmklasse umfasst einen Pegelbereich von 2 dB(A). Die Einteilung wird regelmäßig überprüft und angepasst.

Die lärmabhängigen Entgelte wurden in den vergangenen Jahren mehrfach erhöht. Diese Entwicklung setzt sich mit der zum 1. Januar 2026 genehmigten neuen Entgeltordnung fort. Insbesondere wird die Tag-/Nacht-Spreizung der Entgelte deutlich ausgeweitet, sodass Nachtflüge erneut teurer werden.

Der lärmbezogene Anteil am Gesamtentgelt steigt dabei stufenweise an, wobei die nächtlichen Lärmzuschläge wesentlich stärker erhöht werden als die für den Tagverkehr. So steigt der Nachtlärmzuschlag für eine Boeing 747-400 (Lärmklasse 9) von 462,50 Euro im Jahr 2025 bis Januar 2028 auf 1.214,00 Euro und wird damit nahezu verdreifacht. Bereits zu Beginn dieses Jahres wurde der Zuschlag auf 809,00 Euro angehoben.

Zusätzlich werden moderne und besonders leise Flugzeugtypen gezielt begünstigt, darunter der Airbus A320/321/330neo, die Boeing 737 MAX und die Boeing 787.

Die neue Entgeltordnung schafft damit klare Anreize, Flugbewegungen vorrangig in den Tagesstunden durchzuführen und moderne, lärmarme Flugzeuge einzusetzen. 

Die neue Entgeltordnung des Flughafens finden sie hier

Tag-/Nachtspreizung wird erneut deutlich größer

Die Grafik zeigt, dass die Tag-/Nachtspreizung am Flughafen Köln/Bonn in den nächsten Jahren steigt. Durch Lärmzuschläge werden Nachtflüge im Vergleich zu Bewegungen am Tag deutlich teurer. Im Januar 2026 sind etwa die Zuschläge für nächtliche Flüge mit einer Boeing 747-800 (Lärmklasse 9) im Vergleich zu 2025 um 75 Prozent auf 809,38 Euro gestiegen. In 2027 steigen sie um weitere 25 Prozent auf 1011,72 Euro, in 2028 erneut um 25 Prozent auf 1214,06 Euro. Die Gesamtsteigerung im Vergleich zu 2025, als die Zuschläge 462,50 Euro betrugen, liegt bei rund 263 Prozent. Zum Vergleich: Die Lärmzuschläge für Flüge am Tag mit einer Boeing 747-400 sind Anfang 2026 um 3 Prozent im Vergleich zum 2025 gestiegen. 2027 beträgt die Steigerung erneut 3 Prozent, 2028 2,5 Prozent.

Allgemeine Fragen zum Antrag

Der Flughafen stellt den Antrag, um die Wirtschaftskraft des Standorts und die dortigen Arbeitsplätze langfristig zu sichern. Der 24-Stunden-Betrieb mit Passagier- und Frachtverkehr bildet die Grundlage des Geschäftsmodells und schafft Planungssicherheit für Kunden und Partner – auch über das Jahr 2030 hinaus. Zugleich entwickelt der Flughafen das bestehende Lärmschutzkonzept weiter und setzt Maßnahmen zur Lärmminderung umzusetzen. Da Investitionen in die Flughafeninfrastruktur langfristig geplant und finanziert werden, müssen Entscheidungen für Vorhaben ab 2030 bereits heute vorbereitet werden und verlässliche Rahmenbedingungen bestehen.

Nein. Mit dem Antrag ist keine automatische Ausweitung des Nachtflugbetriebs verbunden. Ziel ist es, die bestehenden Regelungen und Rahmenbedingungen auch über das Jahr 2030 hinaus rechtlich abzusichern. Umfang und Art des Nachtbetriebs bleiben weiterhin an die geltenden Genehmigungen und Lärmschutzauflagen gebunden.

Nein. Der Antrag ändert nichts an bestehenden Lärmgrenzwerten oder den geltenden Lärmschutzauflagen. Er dient der Sicherung verlässlicher Rahmenbedingungen innerhalb der bestehenden Regelungen. Gleichzeitig ist er mit dem Bekenntnis verbunden, das bestehende Lärmschutzkonzept konsequent weiterzuentwickeln und lärmmindernde Maßnahmen umzusetzen.

Ja. Die bestehenden Lärmschutzauflagen bleiben unverändert bestehen. Dazu zählen unter anderem Einschränkungen der Bahnnutzung, Beschränkungen für bestimmte Flugzeugtypen, regelmäßige Lärmüberprüfungen sowie lärmabhängige Entgeltregelungen.

Für den Nachtbetrieb gelten verbindliche Vorgaben. Alle Flüge werden kontinuierlich hinsichtlich der Einhaltung von Flugrouten und der Lärmmesswerte überwacht sowie dokumentiert. Auf dem Nachbarschaftsportal sind hier verschiedene Statistiken und monatliche Noise Reports(Fluglärmberichte) transparent einzusehen. Die Einhaltung der Vorgaben wird kontinuierlich überwacht. Grundlage sind fortlaufende Lärmmessungen sowie turnusmäßige Lärmüberprüfungen durch unabhängige Gutachten. Zudem unterliegt der Flughafen der Aufsicht der zuständigen Genehmigungsbehörde, die bei Abweichungen oder bei neuen rechtlichen oder technischen Rahmenbedingungen zusätzliche Auflagen oder Anpassungen anordnen kann.

Nein. Auf die Nutzung der Start- und Landebahnen sowie auf die Flugrouten hat der Antrag keinen Einfluss. Sämtliche Einschränkungen für den nächtlichen Flugverkehr bleiben bestehen.

Der Flughafen Köln/Bonn verfügt über eine rechtsgültige und unbefristete 24/7-Betriebsgenehmigung, die Passagier- und Frachtverkehr einschließt. Der Flugbetrieb in den Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr unterliegt jedoch verschiedenen Einschränkungen. Mit der Betriebsgenehmigung geht zudem eine Betriebspflicht einher.

Der sogenannte Nachtsprung ist ein zentrales Element des Geschäftsmodells der Expressfrachtanbieter. Erst die Nutzung dieses Zeitfensters ermöglicht eine Zustellung am nächsten Tag. Wann immer es logistisch möglich ist, wird auch bei der Fracht die Tageszeit genutzt. So verkehren etwa zwei Drittel der Boeing 747-8 zwischen 6:00 und 22:00 Uhr. Zusätzlich setzt die Entgeltordnung mit deutlich geringeren Tagtarifen und hohen Nachtzuschlägen gezielte Anreize für Tagesverkehre.

Der Antrag wird beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) eingereicht. Mit dem Antrag hat der Flughafen das entsprechende Verwaltungsverfahren angestoßen.

Grundsätzlich endet im Jahr 2030 nicht die Betriebsgenehmigung mitsamt der Nachtflugerlaubnis. Am 31. Oktober 2030 würden lediglich die darin enthaltenen zeitlich befristeten Auflagen auslaufen.

Wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens

Der Flughafen Köln/Bonn ist ein wichtiger Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor für die Region. Insgesamt sichert er rund 46.000 Arbeitsplätze, erzielt eine gesamtwirtschaftliche Wertschöpfung von rund 3,2 Milliarden Euro und generiert ein jährliches Steueraufkommen von rund 760 Millionen Euro.

Der Flughafen Köln/Bonn ist ein zentraler wirtschaftlicher Akteur in der Region: Die am Flughafen Köln/Bonn ansässigen Unternehmen erzielten im Jahr 2023 eine direkte Wertschöpfung von rund einer Milliarde Euro (977 Mio.) und beschäftigten mehr als 14.000 Menschen. Damit verbunden ist ein jährliches Steueraufkommen von rund 234 Millionen Euro, das auch der öffentlichen Daseinsvorsorge in Kommunen und Land zugutekommt. Grundlage dieser Angaben ist eine aktuelle Untersuchung.

Die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens beschränkt sich dabei nicht auf das Flughafengelände. Durch Zulieferbeziehungen sowie durch die Konsumausgaben der Beschäftigten entstehen zusätzliche wirtschaftliche Effekte in der Region. Diese sogenannten indirekten und induzierten Effekte führen zu einer Wertschöpfung von insgesamt rund 2,2 Milliarden Euro, sichern etwa 32.000 Arbeitsplätze und generieren ein zusätzliches Steueraufkommen von rund 530 Millionen Euro.

Insgesamt zeigt sich damit eine breite gesamtwirtschaftliche Wirkung. Rechnerisch erzeugt ein Euro Wertschöpfung am Flughafen rund 1,70 Euro Wertschöpfung in der Gesamtwirtschaft. Auch Beschäftigung wirkt über den Flughafen hinaus, da auf einen Arbeitsplatz am Flughafen mehr als zwei Arbeitsplätze in der Region entfallen.

In der Gesamtbetrachtung zeigt sich die erhebliche wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens für die Region: Mit seinen Aktivitäten sind rund 46.000 Arbeitsplätze, eine Wertschöpfung von etwa 3,2 Milliarden Euro sowie ein jährliches Steueraufkommen von rund 760 Millionen Euro verbunden.

Bis zum Jahr 2030 wird unter den derzeitigen Rahmenbedingungen eine weitere positive Entwicklung erwartet. Die direkte Wertschöpfung steigt auf rund 1,3 Milliarden Euro, die Zahl der direkt Beschäftigten auf etwa 15.200 Personen und das Steueraufkommen auf über 300 Millionen Euro.

Der 24-Stunden-Betrieb ist eine wesentliche Voraussetzung für den wirtschaftlichen Betrieb des Flughafens Köln/Bonn. Er stellt sicher, dass sowohl der Passagierverkehr als auch insbesondere der Luftfrachtverkehr zuverlässig abgewickelt werden können. Die nächtlichen Betriebszeiten leisten dabei einen erheblichen Beitrag zur Wertschöpfung des Standorts; ein wesentlicher Teil des operativen Ergebnisses wird in der Nacht erwirtschaftet.

Auch aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ist der 24-Stunden-Betrieb von Bedeutung. Passagier- und Frachtverkehr tragen gemeinsam mehr als die Hälfte zur regionalen Wertschöpfung und Beschäftigung bei, die durch den Flughafen ausgelöst werden. Gleichzeitig gelten für den Nachtbetrieb umfangreiche Lärmschutzauflagen, die den Schutz der Anwohner sicherstellen sollen.