Planfeststellungsverfahren

Der Flughafen hat beim NRW-Verkehrsministerium einen Planfeststellungsantrag eingereicht. Ziel ist es, eine größtmögliche Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit zu erreichen. Nach Abschluss der Erörterungstermins im September 2018 wurde das Ergebnis der Anhörung im Januar 2019 der Planfeststellungsbehörde, dem Landesverkehrsministerium NRW, übersandt. Dieses ist nunmehr mit der umfassenden Prüfung, Abwägung und Beschlusserarbeitung befasst.

Was wird beantragt?

  • Die Nutzung bereits vorhandener Flächen als Abstellflächen für Flugzeuge
  • Die Modernisierung und Anpassung von Fracht- und Hangarflächen
  • Die Zulässigkeit von Neubauten wie Parkhaus, Verwaltungsgebäude, Terminalverlängerung und Hotelneubau

Die beantragten Maßnahmen sollen die operativen Abläufe und die Servicequalität für Airlines und Passagiere verbessern. Es werden keine neuen Startbahnen und Rollwege geplant.

Vier Ordner Planungsunterlagen

Der Planfeststellungsantrag besteht aus 4 Ordnern mit Gutachten und Planungen von unabhängigen Gutachterbüros. Sie betrachten zum Beispiel die Auswirkungen der Vorhaben in Bezug auf Lärm, Licht, Luftschadstoff und Artenschutz.

Was sind die zentralen Fragestellungen?

  • Wie sieht der Flugbetrieb im Jahr 2030 aus - mit und ohne die beantragten Vorhaben?
  • Wie wirkt sich der Flughafenbetrieb im Jahr 2030 – mit und ohne die beantragten Vorhaben – auf Mensch und Umwelt aus?

Was wird überprüft?

Zur Beantwortung wurde eine Verkehrsprognose und eine Kapazitätsanalyse für 2030 erstellt. In der Kapazitätsanalyse wurde geprüft, ob die aktuelle und ob die geplante Infrastruktur dazu ausreicht, um den zukünftigen Verkehr abzuwickeln („Prognosenullfall“ und „Prognoseplanfall“). Beide Szenarien bilden zusammen die Grundlage für die Einschätzung der Umweltauswirkungen.

Ministerium für Verkehr